Vierbeiner-Vorschriften


Tierschutzhelpline

Telefon

01-4000-8060

Erreichbarkeit

Montag-Freitag (werktags) 8-18 Uhr

an Samstagen 9-15 Uhr

Allgemeines zur Haltung von Hunden

  • Bei der Anmeldung des Hundes wird ein Nachweis über die Absolvierung des Sachkunde-Kurses verlangt.
  • Der Hund muss gechippt sein und in der Heimtierdatenbank (animaldata) eingetragen sein.
  • Häufiges Missverständnis: Das wird NICHT vom Tierarzt gemacht!
  • Die Versorgung des Hundes mit geeignetem Futter ist verpflichtend.
  • Dem Hund muss jederzeit ausreichend frisches Wasser zur Verfügung stehen.
  • Vorgeschrieben ist, dass der Hund mindestens einmal täglich einen der Rasse entsprechenden Auslauf hat, Gassi gehen muss man mit seiner Fellnase mehrmals täglich.
  • Zweimal täglich mindestens muss dein Hund Sozialkontakt mit Menschen haben.
  • Hundehalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Damit werden eventuelle Personen- und Sachschäden, die dein Hund verursachen könnte, gedeckt.

Darüber hinaus gibt es für die Haltung von Hunden eine Hundeabgabe (die Hundesteuer), die man zahlen muss. Diese Steuer ist für jeden in Wien gehaltenen Hund ab dem Alter von drei Monaten fällig.

Ein Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes entsprechen, luftdurchlässig sein und darf in keiner Weise beim Hecheln oder bei der Wasseraufnahme hindern.

Tier on Tour: Öffentliche Verkehrsmittel

  • Hunde benötigen einen eigenen Fahrschein und fahren zum halben Preis
  • Es besteht gesetzliche Maulkorb- und Leinenpflicht -; diese Vorschrift der Wiener Linien gilt deshalb, damit der Hund im Fall einer Notbremsung nicht aus Angst zuschnappen kann
  • Kleinere Hunde, die in einem geeigneten Transportbehälter befördert werden, benötigen keinen Fahrschein
  • Mit der Vienna City Card kann entweder ein Kind bis zum 15. Geburtstag oder ein Hund gratis mitfahren

Hunde in der Öffentlichkeit

In Wien gilt generelle Beißkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde!

Auch außerhalb von Hundezonen und -auslaufplätzen!

Ebenso gibt es eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille, wenn der Hund auf der Straße geführt wird!

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten –z.B. Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen – einen geschlossenen Beißkorb tragen oder an der Leine geführt werden. Relevant ist, dass man seinen Hund an der Leine unter Kontrolle hat.

In öffentlichen Parks sowie auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine genommen werden. Maulkorbpflicht gilt an öffentlichen Orten, wo Menschenmengen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Hunde, die zum Beißen neigen, sollten in der Öffentlichkeit zur Vorsicht immer einen Maulkorb tragen.

Pflicht ist es zudem den Hundekot im gesamten öffentlichen Raum, also ebenso auf Grünflächen, Wiesen oder Hundezonen, zu entfernen. Es gibt in der Stadt Wien 3600 Spender für kostenlose Hundekotsackerl/Gackisackerl.

Prinzipiell müssen Hunde in öffentlich zugänglichen Parkanlagen an der Leine geführt werden und sie sind von Grün- und Pflanzungsflächen fernzuhalten. Ausnahmen sind durch Tafeln gekennzeichnete Hundezonen und Hundeauslaufplätze. Insgesamt gibt es für die Wiener-Wauzis mehr als 200 Hundezonen und -auslaufplätze mit einer Fläche von zusammengerechnet über einer Million Quadratmetern.

Vierbeiner verboten

Es gibt rund 153 Hundeverbotszonen in Wien.

Generelles Hundeverbot gilt zudem auf Spielplätzen, Motorikparks, Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf den Steinhofgründen.

In Theatern und Museen ist die Mitnahme von Hunden verboten (ausgenommen sind Blindenführhunde, diese dürfen in viele Institutionen mitkommen)